Vergabemanagement

Öffentliche Auftraggeber*innen können bei der Beschaffung von Lieferungen, Dienst- und Bauleistungen nicht frei entscheiden. Sie sind verpflichtet in der Regel den Vorschriften des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts zu folgen und ein formales Vergabeverfahren durchzuführen. Dies betrifft sowohl Bauleistungen als auch Planungsleistungen.

Welche Art der Vergabe bzw. welche Vergabeordnung anzuwenden ist, bemisst sich am Auftragswert (Schwellenwert) der zu vergebenden Leistung.

Wir helfen Ihnen sich im Dschungel der Verordnungen (VgV, UVgO, VOB/A, etc.) und Vergabearten zurecht zu finden. Wir beraten Sie, organisieren für Sie die Vergabe von Anfang bis zum Vergabevermerk und sichern Ihnen ein rechtskonformes Verfahren zu.